Ökologisch Bauen und Wohnen.

Die Kommunalpolitik gestaltet das Gesicht unserer Stadt. Das gibt uns die Chance, Nienburg zukunftsfähig zu machen. Um unsere Stadt lebenswert weiterzuentwickeln, streben wir eine aktive und nachhaltige Stadtentwicklung an.

Der Rat der Stadt Nienburg entscheidet über den Flächennutzungsplan und die daraus zu entwickelnden Bebauungspläne – und damit darüber, ob, wie und was gebaut wird. Er entscheidet darüber, wo Verkehrsflächen sind und wo Grünflächen bleiben. Der Rat der Stadt Nienburg entscheidet auch darüber, ob Bäume zu pflanzen sind und welches Gewerbe sich ansiedelt. Die Kommunalpolitiker:innen haben also die Möglichkeit zu entscheiden, dass unsere Stadt grün, klimagerecht, zukunftsfähig und sozial gerechter wird. 

Diese Chance werden wir nutzen, indem wir umsetzen, was schon jetzt in den Gesetzen steht und was auf europäischer Ebene durch den „Green Deal“ angestrebt wird: eine klimawandel- und gendergerechte Stadtplanung.

Das wollen wir erreichen durch …

Eine Selbstverpflichtung zur klimagerechten Stadtplanung

Alle Entscheidungen im Bereich Wohnung und Bauen sind nur zulässig, wenn sie der Reduzierung der Erderwärmung dienen. Durch die konsequente Umsetzung der bereits bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten sichern wir Flächen und Lebensgrundlagen für die nachfolgenden Generationen. Wir GRÜNEN werden nur Bebauungspläne unterstützen, die durch ihre Festsetzungen dem Klimaschutz dienen und Nienburg zukunftsfähig machen.

Solare Stromerzeugung auf jedem Dach

Die Dächer der städtischen Gebäude und der städtischen Gesellschaften sollten vollständig zur Stromerzeugung mittels Photovoltaikanlagen und vertikaler Windräder eingesetzt werden. Durch dezentrale Stromerzeugung werden Leitungsverluste vermieden, Energiekosten gespart und Dächer gedämmt.

Wenn neue Baugebiete ausgewiesen werden, ist immer mit einem zusätzlichen Energiebedarf in der Stadt zu rechnen. Die Art der Energieerzeugung und die Höhe des Energiebedarfs kann bereits in der Bauleitplanung von der Stadt beeinflusst werden. Wir werden die Vorgaben des Baugesetzbuches konsequent anwenden und in Bebauungsplänen festsetzen, dass die nutzbaren Dachflächen der Gebäude und baulichen Anlagen zu mindestens 50 Prozent mit Photovoltaikmodulen zur Nutzung der Solarenergie ausgestattet werden.

Die Dachausrichtungen und Dachneigungen von Neubauten, auch im Gewerbe, werden in den Bebauungsplänen so festgelegt, dass eine optimale Ausnutzung der Sonnenenergie möglich ist. So kann durch die Ausnutzung aller Dachflächen für die Stromerzeugung klimaneutraler Strom vor Ort erzeugt werden.

Verhinderung und Aufbrechen von Versiegelung

Die zunehmende Versiegelung in den Stadtgebieten bei immer wärmeren Sommern und abnehmendem Wassergehalt des Bodens führt schon jetzt zum Absacken von Bestandsgebäuden. Versiegelungen müssen daher zurückgebaut und durch Versickerungsflächen ersetzt werden, damit langfristige Schäden rechtzeitig verhindert werden können. Nicht nur neuer Flächenverbrauch, auch die Bestandsversiegelung muss durch Grünflächen ausgeglichen werden, um den Wassergehalt im Boden in der Stadt Nienburg an die veränderten Klimabedingungen anzupassen. Die Bauleitplanung muss gewährleisten, dass die Flächen von Garagen, Carports und von Gewerbegebäuden mittels Dachbegrünung und Photovoltaikanlagen den Bedürfnissen der zukunftsfähigen Stadt angepasst werden.

Vorrang für innerstädtische Verdichtung

In einer wachsenden Stadt wie Nienburg muss die Innenstadtverdichtung mit Hilfe eines Brachflächenkatasters sowie der Förderung von Altbausanierungen und Erweiterungen von der Stadt vorangetrieben werden. Bestehende Bebauungspläne, die eine verdichtete Bebauung oder z.B. die Aufstockung von Gewerbegebäuden für die Wohnnutzung verhindern, müssen entsprechend angepasst werden.

Die Neuausweisung von Baugebieten wird nur unterstützt, wenn keine verwertbaren innerstädtischen Brachflächen vorhanden sind. Wenn neue Baugebiete dennoch notwendig werden, müssen diese als Null-Emissions-Siedlungsgebiete ausgewiesen werden. Jeder Neubau in Nienburg wird in Zukunft als Passivhaus errichtet und so den Anforderungen des klimagerechten Wohnens und Gewerbetreibens entsprechen. Der Bebauungsplan für die Segelwiesen ist nicht zukunftsfähig und muss umgehend angepasst werden.

Sorgsamen Umgang mit städtischen Grundstücken

Ein Grundstück kann nur einmal verkauft werden. Städtische Grundstücke müssen für Daseinsvorsorge genutzt werden. Der Bedarf an städtischen Grundstücken wächst auch in Nienburg. Schulen und Kindergärten, Naherholungsbereiche und Luftschneisen werden benötigt. Eine Bebauung der Wallanlagen für einen Schulbau lehnen wir ab und fordern die Verwendung anderer, bereits versiegelter städtischer Grundstücke für die Beschaffung ausreichender Schulräume durch Um- oder Neubauten. Grünflächen wie die Kinderwildnis müssen konsequent als Naherholungsgebiet „Grünes Band“ und grünes Klassenzimmer beplant und gesichert werden. Für die Bewohner:innen und Besucher:innen der Stadt werden so Flächen mit hoher Aufenthalts- und Erholungsqualität gesichert.

Preisgünstiges klimagerechtes Bauen

Wir wollen städtische Grundstücke als Erbbaupachtgrundstücke zur Verfügung stellen. Damit ermöglichen wir preisgünstigeres Bauen. Dies gilt auch für die Segelwiesen.

Auch der Nachweis von Stellplätzen stellt im innerstädtischen Bereich eine Belastung der Baukosten dar. Autofreies Wohnen muss gefördert und die Befreiung von dem Stellplatznachweis ermöglicht werden, wenn Plätze für Carsharing und Lastenfahrradsharing ausgewiesen sind. Auch hier kann die GBN eine Vorbildfunktion einnehmen, indem sie ökologische Sanierung vorantreibt und Neubauten nur mit höchstem Energieeffizienzstandard realisiert.

Sozialgerechte Weiterentwicklung der Stadt

Im Hinblick auf die sozialen Strukturen unserer Gesellschaft ist eine der wichtigsten Fragen der Stadtentwicklung die Versorgung von Wohnungssuchenden mit bezahlbarem Wohnraum. Die Bebauungspläne müssen den Bedarf der Bevölkerung berücksichtigen und durch Festsetzungen sichern. Dass bedeutet, dass bei Neubaugebieten 30 Prozent der Wohnfläche dem sozialen Wohnungsbau zur Verfügung stehen und dies durch den Bebauungsplan gesichert ist.

Der demografische Wandel auch in unserer Stadt erfordert darüber hinaus auch neue Wohnformen für Ältere. Für entsprechende Wohnprojekte müssen Wohnflächen in Bebauungsplänen verbindlich vorgesehen werden.

Hier sollte die GBN durch unterschiedlichste Wohnangebote in einem „Mehrgenerationenhaus“ Vorbildcharakter für andere Betreiber:innen oder zu bildende Baugenossenschaften von Mehrwohnungsbauten haben.

Der Nienburger Wohnraumbedarfsplan von 2016 muss fortgeschrieben werden.

Aktive Liegenschaftspolitik – Interimslösung für sozialen Wohnungsnotstand

Die Stadt Nienburg muss künftig eine aktive Liegenschaftspolitik betreiben und so zur zentralen Akteurin auf dem Wohnungs- und Flächenmarkt werden, auch um Leerstände in Wohn- und Gewerberaum zu verringern.

Um allen Bürger:innen einen Zugang zum Wohnungsmarkt in der Stadt zu ermöglichen, streben wir an, durch den Ankauf von Belegungsrechten eine Erhöhung der Wohnungen im Bereich des sozialen Wohnungsbaus zu gewährleisten, bis erforderliche Neubauten entstanden sein werden. Wir haben erkannt, dass die Stadt in Einzelfällen in Form von Bürgschaften die Möglichkeit schaffen sollte, den Abschluss eines Mietvertrages zu erleichtern, und werden gemeinsam mit den lokalen Akteuren in diesem Bereich Modelle zur Umsetzung hierfür erarbeiten.

Naturnahe Gestaltung der Stadt

Zum Erhalt der Biodiversität müssen naturnahe Privatgärten gefördert und die Vorgabe der niedersächsischen Bauordnung, wonach nicht bebaute Flächen begrünt werden müssen, durch entsprechende B-Pläne wirkungsvoll und mit Nachdruck durchgesetzt werden, um sogenannte „Schottergärten“ zu verhindern

Auch die konsequente Dachbegrünung auf allen geeigneten Dächern und insbesondere in Neubaugebieten spielt eine wichtige Rolle beim Erhalt der Biodiversität und der Kompensation von Flächenverbrauch. Sie ist sinnvoll gegen Starkregenereignisse, vermindert Lärm, kühlt an heißen Tagen und dämmt an kalten Tagen.

Angstfreie öffentliche Räume

Bei Dunkelheit und abnehmendem Publikumsverkehr fühlen sich viele Menschen – insbesondere Frauen und Mädchen – unsicher in der Stadt, besonders an schlecht beleuchteten Plätzen, in Tunneln, Parkhäusern und schwer einsehbaren Ecken. Dies gilt auch für Nienburg.

Um den Lebensraum in Nienburg an die Bedürfnisse der Menschen anzupassen, fordern wir die Erstellung einer „Safer City Map“ seitens der Stadt. Alle Einwohner:innen sollen dadurch die Möglichkeit bekommen, Orte anzugeben, an denen sie sich unsicher fühlen. Diese Erfahrungen sollen dann unter verschiedenen Aspekten (Geschlecht, Alter, Mobilität und soziale Perspektive) bei Planung oder Umgestaltung öffentlicher Plätze und Parks, Straßen und Baugebiete mitgedacht und von Stadtentwickler:innen berücksichtigt werden.

Die teilweise bereits erfolgte Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED muss fortgesetzt werden, bis alle Straßenlaternen umgerüstet sind. Aus Gründen der Reduzierung des Energieverbrauchs und der Lichtverschmutzung setzen wir uns für eine Beibehaltung der nächtlichen Abschaltung der Straßenlaternen ein. Smarte Lösungen wie Bewegungsmelder können sichere Räume schaffen und so Umweltschutz und Sicherheitsbedürfnisse in Einklang bringen.

Klimagerechte Gewerbe- und Industriegebiete

Gewerbe- und Industriegebiete gehören zu einer Stadt wie Nienburg. Sie ermöglichen ein Leben in der „Stadt der kurzen Wege“. Dadurch werden Energie und Zeit gespart. Damit der Arbeitsplatz am Wohnort die Lebensqualität erhöht, muss verstärkt nachhaltig wirtschaftendes Gewerbe angesiedelt werden. Daher werden wir dafür arbeiten, dass auch für gewerblich genutzte Flächen nur die Versiegelung zugelassen wird, die absolut unvermeidbar ist, Kreislaufwirtschaft („cradle to cradle“) gewährleistet wird und die An- und Ablieferung nicht zu einer Zunahme des Verkehrs auf der Straße führt.

Das geplante sogenannte „Logistikzentrum Süd“ im Bereich Schäferhof erfüllt diese Kriterien nicht. Die vorhandenen Gewerbe- und Industriegebiete müssen durch übergemeindliche Planungen so raumschonend wie möglich ausgestaltet werden und Bebauungspläne den heutigen Bedürfnissen angepasst werden. Hier müssen in Zusammenarbeit mit den ansässigen Gewerbetreibenden Möglichkeiten von Rückbauten und Nachrüstungen erarbeitet werden, um die Belastungen der benachbarten Grundstücke zu verringern. Vorhandene Lärm-, Licht-, Geruchs- und Feinstaubbelastungen müssen reduziert und weitere vermieden werden.

Digitale Plattformen der Bürgerbeteiligung

Die Einbeziehung digitaler Plattformen kann viele verschiedene Menschen ins Gespräch bringen. Deshalb müssen bestehende Beteiligungsformen um digitale Angebote ergänzt werden. Hierbei sind in besonderem Maße Jugendliche und junge Erwachsene mit einzubeziehen. Der Austausch verschiedener Lebenswirklichkeiten und Bedürfnisse kann über Online-Treffen barrierefreier gelingen und so bessere Ergebnisse bei der Bauleitplanung erzielen. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit streben wir eine Verpflichtung der Stadt Nienburg an, im Rahmen eines digitalen Austausches in Zusammenarbeit mit dem Jugendrat insbesondere jüngere Bürger:innen aktiv in die Gestaltung ihres Lebensraumes mit einzubeziehen.







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