Für die Bewältigung der Klimakrise sind auch auf lokaler Ebene in Nienburg deutlichere Anstrengungen notwendig. Auf Antrag der GRÜNEN Stadtratsfraktion wurde von der Stadtverwaltung schon vor Jahren ein CO2-Minderungsprogramm erarbeitet, das jedoch kaum zur Senkung der Treibhausgasemissionen beitragen konnte, weil die Maßnahmen weder ausreichend waren noch konsequent umgesetzt wurden. Von der neu eingerichteten Stabsstelle „Klima- und Umweltschutz“ erwarten wir eine stärkere Priorisierung der Klimaschutzbelange in allen Aktivitäten der Stadtverwaltung und die Erstellung eines verbindlichen Masterplans Klimaschutz mit dem Ziel der Reduzierung der CO2-Emissionen um 55 Prozent bis 2030 im Vergleich zu 1990.
Wir setzen uns für eine Selbstverpflichtung des Stadtrates ein, keine Beschlüsse zu fassen, die eine erhebliche Erhöhung der Treibhausgasemissionen erwarten lassen.
Dafür ist notwendig, ...
dass eine Abwägung zwischen den möglichen Auswirkungen auf das Klima mit allen anderen Vor- und Nachteilen für jedes geplante Projekt in der Stadt stattfindet – und nicht nur mit dem Blick auf kurzfristige finanzielle Auswirkungen.
dass die detaillierte und langfristige Prüfung der Klimaauswirkungen aller künftigen Ratsvorlagen dann auch die langfristig wirksamen Kosten der Auswirkungen auf das Klima mit einbezieht.
dass die Ergebnisse dieser Abwägungen transparent und für Bürger:innen nachvollziehbar dargestellt werden.
dass die Klimaschutzaktivitäten der Stadt in Kooperation mit der Klimaschutzagentur des Landkreises dringend beschleunigt werden – und diese je ein beratendes Mitglied in die Ausschüsse Stadtentwicklung und Bauen entsendet.
Klimaschutz ist ohne Naturschutz nicht möglich.
Alle Bäume im öffentlichen oder privaten Raum leisten einen wichtigen Beitrag zur CO2-Minderung. Sie müssen unter den Schutz einer Baumschutzsatzung gestellt werden. Bestand ist besser als Ersatz. Neuanpflanzungen können ökologisch wertvollen alten Baum- und Pflanzenbestand nicht sofort vollwertig ersetzen. Deshalb sollte der Erhalt alten Baumbestandes grundsätzlich Vorrang haben. Die öffentlichen und privaten Grünflächen haben eine hohe Bedeutung für unsere heimischen Arten und für ein günstiges Klima innerhalb des bebauten Bereichs.
Deshalb wollen wir...
die öffentlichen Grünflächen möglichst naturnah gestalten, soweit das mit ihrer eigentlichen Zweckbestimmung vereinbar ist.
die Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Nutzflächen im Eigentum der Stadt bei Auslaufen bestehender Pachtverträge oder bei Neuverpachtung nach den Vorgaben des Ökologischen Landbaus.
naturnahe Landschaftselemente wie Hecken, Feldgehölze, Alleen, Baumreihen und Feldraine unter Schutz stellen, um sie vor erheblicher Beeinträchtigung und Zerstörung zu schützen, denn sie sind wichtige Lebensräume für Insekten, Vögel und Kleinsäuger. Ein solches Gebiet mit großer Bedeutung für die Artenvielfalt und einen Biotopverbund hat sich auch im Bereich Schäferhof in Nienburg-Süd entwickelt und muss unbedingt vor der Bebauung mit einem geplanten sogenannten „Logistikzentrum Süd“ für PKW bewahrt werden.
als Mitglied des Bündnisses „Kommunen für biologische Vielfalt“ die Vorgaben dieses Zusammenschlusses konsequent beachten und umsetzen.